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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AWEOS GmbH

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der AWEOS GmbH, vertreten durch Christos Papadopoulos, Schorbergerstraße 66, 42699 Solingen (nachfolgend AWEOS genannt).

1.2 Dienstleistungen und Beratungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.

1.3 AWEOS erbringt für den Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Dienstleistungen im Bereich von Online-Dienstleistungen, der Erstellung- und Vermarktung von Webseiten im Internet sowie sonstigen Internetdienstleistungen und Beratungen im weiteren Sinne.

§ 2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines oder mehrerer Dienstleistungsverträge durch den AG zustande. 

2.2 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 

2.3 AWEOS ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen. 

2.4 Der AG muss AWEOS über wesentliche Änderungen wie Änderungen der Firma, Anschrift, Rechtsform oder UStID unverzüglich informieren. Lässt diese Änderung eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen durch AWEOS erwarten, so kann AWEOS Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts verlangen.

2.5 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit AWEOS auf einen Dritten bedarf der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung durch AWEOS. Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung der zu optimierenden Webseite ist die Dienstleistung ohne Zustimmung von AWEOS ebenfalls nicht übertragbar. In diesem Fall behält sich AWEOS das Recht vor, dem AG die laufenden Kosten der erbrachten Leistungen gemäß dem laufenden Vertrag weiterhin zu berechnen.

2.6 Die Angaben des AG über sein bestehendes EDV und IT-System, beabsichtigte Hardware Erweiterungen oder funktionale Aspekte sind von AWEOS nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für diese Angaben ist allein der AG verantwortlich.

2.7 Der AG erklärt sich mit den geltenden AGB einverstanden und akzeptiert diese in vollem Umfang.

§ 3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des AG

3.1 AWEOS erbringt Dienstleistungen gemäß den im individuellen Angebot festgelegten Spezifikationen. Alle Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

3.2 Im Falle von Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder ähnliche Umstände, die AWEOS eine fristgerechte Erfüllung erschweren oder unmöglich machen, ist AWEOS  nach Ablauf von 20 Werktagen nach dem Terminende zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist die Dienstleistung nachweislich aufgrund eines solchen Umstandes unmöglich, wird AWEOS durch den Rücktritt von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung freigestellt.

3.3 Leistungserbringung und -verzögerungen: Der AG ist für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte verantwortlich. Er muss AWEOS über geplante Änderungen seiner Systeme oder Inhalte informieren, die die Dienstleistungen von AWEOS beeinflussen könnten.

3.4 Der AG verpflichtet sich, alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch den AG verursacht werden, können zu Vertragsverlängerungen und zusätzlichen Kosten führen, die der AG trägt. AWEOS hat das Recht, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, falls die Leistungserbringung durch diese Umstände dauerhaft unmöglich wird.

§ 4. Nutzungsrechte

4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller vertraglich vereinbarten Entgelte behält sich AWEOS alle Rechte an der entwickelten Webseite und den damit verbundenen Leistungen vor. Nach vollständiger Zahlung erhält der AG ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Webseite. Eine Weitergabe oder Verwertung der Webseite durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von AWEOS zulässig.

§ 5. Preise

5.1 Gültig ist die jeweils aktuelle Preisliste oder die individuelle Angebotsabsprache. Maßgebend sind die Preise bei Auftragserteilung. Bei Rücktritt des AG vom Auftrag sind die bereits geleisteten Arbeitsaufwendungen zu entlohnen. 

5.2 Mitarbeiter und/oder Beauftragte der AWEOS können keine von den Leistungsbeschreibungen, Tarifen sowie von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen treffen, es sei denn, diese Abweichungen sind durch eine besondere Aktion oder ein Angebot limitiert. 

5.3 Bei den Preisen für die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot können einmalige Einrichtungsgebühren und monatliche Folgekosten entstehen.

§ 6. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich per Einzugsermächtigung, in Ausnahmefällen kann eine Rechnungszahlung durch AWEOS genehmigt werden. Der Rechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. 

6.2 Die monatlichen Bearbeitungs- und Dienstleistungsgebühren werden am Anfang des jeweiligen Monats abgebucht. Sollte der AG mit insgesamt zwei monatlichen Bearbeitungsgebühren in Verzug sein, werden die für die gesamte
Laufzeit anfallenden Kosten fällig. 

6.3 Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus nach unserer gültigen Preisliste oder dem individuellen Vertrag mit dem AG. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei AWEOS und Vorliegen der für die Dienstleistungen notwendigen Daten werden die vertraglich vereinbarten Leistungen seitens AWEOS ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform.

6.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn AWEOS die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. 

6.5 Der AG verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit AWEOS.

6.6 Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. 

6.7 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag bei AWEOS gutgeschrieben ist. Wenn der AG seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist AWEOS zum sofortigen Rücktritt oder zur Aussetzung des Vertrages ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt.

6.8 Ist der AG mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält AWEOS sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

§ 7. Haftung und Haftungsausschluss

7.1 AWEOS haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass wesentliche Sorgfaltspflichten in erheblichem Maße verletzt wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet AWEOS nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Eine uneingeschränkte Haftung besteht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei gesetzlich zwingenden Haftungsfällen. Die Haftung für entgangene Gewinne oder indirekte Verluste ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verzögern, verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend. Wird die Erfüllung unmöglich, kann AWEOS vom Vertrag zurücktreten.

§ 8. Leistung: Website

8.1 AWEOS und der Auftraggeber (AG) schließen einen Dienstleistungsvertrag zur Erstellung oder Relaunch einer Website ab. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem spezifisch vom AG akzeptierten Angebot. Dieses Angebot definiert detailliert die im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Dienstleistungen zur Erstellung oder Relaunch einer Website.

8.2 Leistungsumfang: Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich AWEOS, eine Website gemäß den im Angebot spezifizierten Vorgaben und Standards zu entwickeln und zu implementieren oder im Rahmen eines Relaunch zu überarbeiten..

8.3 Mitwirkungspflichten der AG: Der AG ist verpflichtet, AWEOS alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge fristgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen. Für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die aus einer verspäteten oder unzureichenden Bereitstellung resultieren, trägt der AG die Verantwortung und die Kosten.

8.4 Nutzungsrechte: Bis zur vollständigen Bezahlung aller vereinbarten Zahlungen behält AWEOS alle Rechte an der Website. Nach vollständiger Bezahlung erhält der AG ein nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung der Website. Die Weitergabe oder sonstige Verwertung der Website durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von AWEOS gestattet.

8.5 Abnahme und Zahlungsschritte:

  1. Erste Abnahme und Zahlung: Nach Fertigstellung des Layouts der Startseite erfolgt die erste Abnahme. Die erste Rate, ein Drittel der Gesamtsumme, wird fällig und ist innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Verzögert sich die Abnahme durch den AG, wird die Rechnung 14 Tage nach der Freigabeanforderung durch AWEOS gestellt.
  2. Zweite Abnahme und Zahlung: Die zweite Abnahme erfolgt nach Fertigstellung des Layouts der Unterseiten. Die zweite Rate, ebenfalls ein Drittel der Gesamtsumme, ist innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme zu zahlen. Verzögert sich die Abnahme durch den AG, wird die Rechnung 14 Tage nach der Freigabeanforderung durch AWEOS gestellt.
  3. Dritte Abnahme und Schlusszahlung: Die endgültige Abnahme und Freigabe zum Livegang der Website zieht die Zahlung des verbleibenden Restbetrags nach sich. Diese wird fällig, wenn die AG die Freigabe erteilt; verzögert sich diese, stellt AWEOS 14 Tage nach der Freigabeanforderung durch AWEOS die Schlussrechnung, zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

8.6 Änderungswünsche und Zusatzleistungen: Änderungswünsche oder zusätzliche Dienstleistungen, die über den im Angebot definierten Umfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand zusätzlich berechnet. AWEOS kann die Ausführung dieser Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig machen.

8.7 Allgemeine Bestimmungen: Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von AWEOS schriftlich bestätigt.

§ 9. Leistung Website Abo:

9.1 AWEOS bietet im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags ein Website-Abo an. Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Vertrag festgelegt und umfasst die Erstellung, das Hosting und die Wartung der Webseite des Auftraggebers.

9.2 Abnahme und Reparatur: Die Zahlungen für die erbrachten Leistungen erfolgen gemäß den im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Einmalige Einrichtungskosten sowie monatliche Abonnementgebühren sind entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

9.3 Laufzeit und Kündigung: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit, die im individuellen Vertrag festgelegt ist. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Vertrag bestimmte Dauer.

9.4 Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Zugänge bereitzustellen, um AWEOS die rechtzeitige Erfüllung der Leistungen zu ermöglichen. Verzögerungen, die durch die verspätete Bereitstellung von Materialien entstehen, können zu Vertragsverlängerungen oder zusätzlichen Kosten führen.

9.5 Gewährleistung: AWEOS haftet ausschließlich für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung festgestellter Mängel. Für die rechtliche Zulässigkeit der vom AG bereitgestellten Inhalte ist dieser allein verantwortlich.

§ 10. Leistung Einrichtung Google My Business Account

10.1 AWEOS und der Auftraggeber (AG) schließen einen Dienstleistungsvertrag zur Einrichtung eines Google My Business Account ab. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem spezifisch vom AG akzeptierten Angebot. Dieses Angebot definiert detailliert die im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Dienstleistungen zur Einrichtung und Optimierung des Google My Business-Profils.

10.2 Leistungsumfang: AWEOS verpflichtet sich, die Erstellung, Verifizierung und Optimierung des Google My Business-Profils der AG nach den spezifizierten Anforderungen aus dem Angebot durchzuführen. 

10.3 Haftungsausschluss: AWEOS übernimmt keine Garantie für die Aufnahme oder dauerhafte Präsenz des Profils in Google My Business, da diese Aspekte im Verantwortungsbereich von Google liegen. Änderungen oder Löschungen des Profils durch Google liegen außerhalb des Einflussbereichs von AWEOS und begründen keine Schadensersatzansprüche des AG.

10.4 Abnahme und Mängelrechte: Die Übernahme des eingerichteten Google My Business-Profils durch die AG erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über die Fertigstellung. Nicht wesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Erfolgt keine Rückmeldung des AG innerhalb dieser Frist, gilt das Profil als abgenommen. Wesentliche Mängel müssen innerhalb der Frist spezifiziert und gemeldet werden.

10.5 Zahlungsbedingungen: Die Zahlung für die erbrachten Leistungen erfolgt nach der Abnahme des Google My Business-Profils. AWEOS stellt dem AG eine Rechnung aus, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar ist. Die Zahlung kann nach individueller Vereinbarung auch per Lastschrift erfolgen.

10.6 Zusatzleistungen und Änderungswünsche: Änderungswünsche und Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Vereinbarung und werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet. AWEOS kann die Durchführung solcher Leistungen von der ordnungsgemäßen Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig machen.

§ 11. Leistung: Suchmaschinenoptimierung (SEO)

11.1 AWEOS verpflichtet sich im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zur  Suchmaschinenoptimierung (SEO), die Webseiten des Auftraggebers (AG) gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang zu optimieren und bei Suchmaschinen anzumelden. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem spezifisch vom AG akzeptierten Angebot. Dieses Angebot definiert detailliert die im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Dienstleistungen zur  Suchmaschinenoptimierung (SEO), der Webseiten des Auftraggebers (AG).

11.2 Haftungsausschluss und Erwartungsmanagement: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Garantie für die Aufnahme der Webseiten in Suchmaschinen nicht übernommen wird, da dies außerhalb des Einflussbereiches von AWEOS liegt. Ebenso kann keine Verantwortung für das Ranking, die Nichtveröffentlichung oder die Löschung der Webseiten durch Dritte wie zum Beispiel Suchmaschinenbetreiber übernommen werden. Die AG erkennt an, dass die Positionierung der Webseiten in den Suchergebnissen variabel und von vielen Faktoren abhängig ist.

11.3 Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten der AG: Für eine erfolgreiche SEO ist die Bereitstellung relevanter Daten durch die AG unerlässlich. Zu diesen Daten gehören, aber nicht ausschließlich:

  • Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen
  • Inhalte und Texte
  • Zugriffsdaten auf den Webspace

11.4 Ergebnisse und Zeitrahmen: Erste sichtbare Ergebnisse der SEO-Maßnahmen sind unter optimalen Bedingungen und vollständiger Bereitstellung aller benötigten Daten durch den AG etwa 16-18 Wochen nach Beginn der Optimierung zu erwarten.

11.5 Zahlungsbedingungen: Die Vergütung für die SEO-Leistungen erfolgt in der Regel per Lastschrift und ist bis zum 28. des laufenden Monats fällig. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zahlung nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen AWEOS und dem Auftraggeber auch per Rechnung erfolgen. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

§ 12. Leistung: Google Ads

12.1 Der Auftraggeber (AG) schließt mit AWEOS einen Dienstleistungsvertrag ab, der sich auf das von AWEOS erstellte und vom AG unterschriebene Angebot bezieht. Dieses Angebot definiert präzise die von AWEOS zu erbringenden Leistungen zur Erstellung und Pflege von Google Ads-Kampagnen. AWEOS unterstützt die AG im Rahmen der Suchmaschinenwerbung (SEA) bei der effektiven Gestaltung und Durchführung der Kampagnen.

12.2 Haftungsausschluss und Leistungsgarantie: AWEOS nutzt für die SEA-Dienstleistungen das Werbenetzwerk „Google Ads“ der Google Inc. Die AG ist sich bewusst, dass die Positionierung von Anzeigen von den dynamischen Bedingungen des Anzeigenmarktes abhängt. Eine Garantie für bestimmte Anzeigenpositionen oder eine feste Anzahl von Klicks kann und wird von AWEOS nicht übernommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Garantie für die Aufnahme der Webseiten in Suchmaschinen nicht übernommen wird, da dies außerhalb des Einflussbereiches von AWEOS liegt. Ebenso kann keine Verantwortung für das Ranking, die Nichtveröffentlichung oder die Löschung der Webseiten durch Dritte wie zum Beispiel Suchmaschinenbetreiber übernommen werden. Die AG erkennt an, dass die Positionierung der Webseiten in den Suchergebnissen variabel und von vielen Faktoren abhängig ist.

12.3 Mitwirkungspflichten und Haftung des AG: Es obliegt dem AG, AWEOS mindestens 14 Tage vor jeder Änderung der Linkstruktur seiner Website, die Gegenstand einer Google Ads-Kampagne ist, zu informieren. Der AG stellt AWEOS von allen Haftungsansprüchen frei, die aus Schäden durch fehlerhafte oder defekte Links resultieren, welche der AG zu vertreten hat. AWEOS ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen.

12.4 Zahlungsbedingungen: Die Bezahlung bei Buchung einer betreuten AdWords™ Kampagne erfolgt per Einzugsermächtigung. Der Rechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Rechnungsstellung fällig und wird von AWEOS eingezogen. Die monatlichen Bearbeitungsgebühren und das durch den AG festgesetzte Monatsbudget werden jeweils bis zum 20. des Vormonats abgebucht. Bei nicht rechtzeitiger Vorauszahlung oder Rückbuchung des Monatsbudgets werden alle Anzeigen seitens AWEOS am letzten Werktag des zuletzt bezahlten Monats um 18:00 Uhr pausiert, bis der Zahlungseingang verbucht werden konnte. Ein möglicherweise bestehendes Restguthaben wird in den Folgemonat übertragen. Sollte der AG AWEOS die Bankeinzugsermächtigung entziehen, werden die Anzeigen nicht mehr geschaltet und der Monatsbeitrag in Rechnung gestellt.

§ 13. Leistung: Wartung der Website

13.1 Der Auftraggeber (AG) schließt mit AWEOS einen Dienstleistungsvertrag ab, der sich auf das von AWEOS erstellte und vom AG unterschriebene Angebot bezieht. Dieses Angebot definiert präzise die von AWEOS zu erbringenden Leistungen für die Wartungsarbeiten an der WordPress-Website des Auftraggebers (AG). 

13.2 Mitwirkungspflichten des AG: Der AG ist verpflichtet, AWEOS alle notwendigen Zugangsdaten und Informationen für die Wartung der Website zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Der AG verpflichtet sich weiterhin, alle sicherheitsrelevanten Empfehlungen von AWEOS umzusetzen. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen durch den AG haftet AWEOS nicht für daraus resultierende Schäden oder Funktionsstörungen der Website.

13.3 Haftungsausschluss: AWEOS haftet ausschließlich für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, nicht realisierte oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit aufgrund externer Sicherheitsbedrohungen nicht gewährleistet werden kann.

13.4 Zahlungsbedingungen: Die Vergütung für die Wartungsarbeiten richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Gebühren. Leistungen, die über den vertraglich festgelegten Umfang hinausgehen, werden nach Absprache gesondert berechnet. Die Zahlung der Vergütung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung.

§ 14. Leistung: Digitale Beratungsleistungen

14.1 Der Auftraggeber (AG) schließt mit AWEOS einen Dienstleistungsvertrag ab, der sich auf das von AWEOS erstellte und vom AG unterschriebene Angebot bezieht. Dieses Angebot definiert präzise die von AWEOS zu erbringenden Leistungen bei Beratungen und Beratungsleistungen, die unter anderem die Analyse, Strategieentwicklung und Optimierung digitaler Prozesse und Geschäftsmodelle umfassen können. Die Ziele der Beratungsleistungen werden im Angebot zum Dienstleistungsvertrag festgehalten. 

14.2 Beratungsdienstleistungen können unter anderem, aber nicht ausschließlich, die folgenden Bereiche umfassen:

  • Digitale Transformation: Beratung zur Einführung und Optimierung digitaler Geschäftsprozesse.
  • E-Commerce: Strategien zur Steigerung der Online-Verkäufe.
  • Digitale Marketingstrategien: Entwicklung und Umsetzung von Marketingkampagnen über verschiedene digitale Kanäle.
  • Datenanalyse und -management: Beratung zur effektiven Nutzung und Analyse von Unternehmensdaten.
  •  Schulung WordPress-Website

14.3 Verpflichtungen von AWEOS: AWEOS verpflichtet sich, die Beratungsleistungen mit professioneller Sorgfalt und entsprechend der im Angebot festgelegten Ziele zu erbringen. AWEOS berücksichtigt dabei die spezifischen Anforderungen des AG und richtet die Beratung darauf aus, praktikable und effektive Lösungen zu bieten.

14.4 Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeiten des AG: Der AG ist verpflichtet, AWEOS alle notwendigen Informationen, Dokumente und Zugänge zur Verfügung zu stellen, die für eine effektive Beratung erforderlich sind. Der AG gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen. Änderungen, die die Beratungsleistungen beeinflussen, müssen AWEOS unverzüglich mitgeteilt werden. Kommt der AG diesen Verpflichtungen nicht nach, haftet AWEOS nicht für daraus resultierende Mängel oder Verzögerungen bei der Leistungserbringung.

14.5 Haftungsausschluss: AWEOS haftet nicht für Schäden oder Leistungsstörungen, die direkt aus fehlerhaften, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des AG resultieren. Darüber hinaus ist jede Haftung für indirekte Schäden, einschließlich daraus resultierender Gewinne oder nicht realisierter Gewinne, ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens AWEOS vorliegen.

14.6 Zahlungsbedingungen:

Anzahlung

Bei Buchung eines Beratungstermins oder Workshops ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamthonorars zu leisten. Diese Anzahlung bestätigt Ihre Buchung und ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

Zahlung der Schlussrechnung

Die restlichen 50 % des Gesamthonorars sind unmittelbar nach Durchführung der Beratung oder des Workshops zu entrichten. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.

Stornierungsfrist

Stornierungen müssen mindestens 21 Tage vor dem geplanten Beratungstermin oder Workshop schriftlich mitgeteilt werden.

Rückzahlungsbedingungen bei Stornierung

  • Bei Stornierungen, die weniger als 21 Tage vor dem Termin erfolgen, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
  • Erfolgen Stornierungen mehr als 21 Tage vor dem Termin, wird die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Gesamthonorars zurückerstattet.
  • Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an info@aweos.de erfolgen. Das Datum des Eingangs der Stornierung bestimmt die Höhe der anfallenden Stornokosten.

Nichterscheinen

Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Termin ohne vorherige schriftliche Absage an info@aweos.de nicht erscheinen, wird der gesamte Betrag der Anzahlung einbehalten und die ausstehende Schlussrechnung wird sofort fällig.

§ 15. Kündigung und Vertragslaufzeit

15.1 Der AG kann das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist auf den Auftragsformularen oder den schriftlichen Vereinbarungen für Referenzpartner oder Kunden ohne Angaben von Gründen kündigen, indem er dies AWEOS schriftlich und der Rechtsform entsprechend mitteilt. Sämtliche Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, bleiben für das gesamte Vertragsverhältnis bestehen.

15.2 Jeder Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen vorliegen. Er verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn keine Kündigung drei Monate vor Ende der Ablauffrist erfolgt. 

15.3 Vertragsende: Nach Vertragsende erlischt die Dienstleistungsverpflichtung hinsichtlich der Seitenplatzierung sofort. Die für den AG angelegten Dateien, Inhalte und Optimierungen fallen AWEOS zu. Sollten die entsprechenden Dateien nach Kündigung noch in Betrieb sein, behält sich AWEOS vor, laufende Kosten zu berechnen. Alle durch AWEOS erstellten Dateien müssen durch den AG gelöscht werden. Für Dateien, die auf dem Server von AWEOS liegen, behält sich AWEOS das Recht vor, diese zu eigenen Zwecken weiterzuverwenden. 

§ 16. Daten

16.1 AWEOS prüft und überwacht nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des AG Rechte Dritter verletzen oder gemäß den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind. Für eine mögliche Abstrafung von Seiten Dritter ist allein der AG verantwortlich. Der AG ist ebenfalls für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen, insbesondere der Suchbegriffe, Keywords, zu optimierenden Begriffe und Texte allein verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom AG ausgewählte Suchbegriffe, Keywords, zu optimierende Begriffe und Texte, die auf einen Vorschlag von AWEOS im Rahmen einer Bedarfs- und Mitbewerberanalyse zurückgehen. Auch für diese Inhalte ist allein der AG verantwortlich.

§ 17. Datenschutz

17.1 Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert           und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich AWEOS, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen.

17.2 Der AG muss AWEOS darauf hinweisen, wenn personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden.

17.3 Beide Parteien schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. Art. 28 DSGVO ab, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen

§ 18. Urheberrecht

18.1 Für den Inhalt seiner Webseite ist ausschließlich der AG verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild.

18.2 Das Urheberrecht auf alle durch AWEOS erstellten Arbeiten verbleibt bei AWEOS.

18.3 Meldet AWEOS für den AG eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der AG AWEOS hiermit das Recht ein, die Domain im Falle der Kündigung einer Partei oder im Falle des Zahlungsverzugs jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

§ 19. Haftung

19.1 AWEOS haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Beratungsleistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

19.2 Für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen seitens des AG entstehen, übernimmt AWEOS keine Haftung.

§ 20. Haftung und Gewährleistung

20.1 AWEOS haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter durch vom AG bereitgestellte Inhalte.

20.2  Die Gewährleistung für die Dienstleistungen von AWEOS beschränkt sich auf die Nachbesserung identifizierter Mängel. Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

20.3 Die Gewährleistungsfrist für von AWEOS erbrachten Dienstleistungen, beträgt sechs Monate. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen und sind vom AG aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen. 

20.4 Der AG hat AWEOS bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern. AWEOS haftet daher nicht für Daten- und Programmverluste. Kann der Mangel nach wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der AG berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche erwachsen dem AG nicht. 

20.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Computerviren oder nicht von AWEOS durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen.

20.6 Dem AG ist bewusst, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen. Für eine solche Vorgehensweise kann AWEOS keine Haftung übernehmen. 

20.7 Der AG versichert, dass er nur seine Internetadresse(n) registrieren bzw. optimieren lässt oder im Auftrag von Dritten handelt und in deren Einverständnis. Sollten dennoch Schäden an Webseiten Dritter entstehen, kann immer nur der AG verantwortlich gemacht werden.

20.8 AWEOS kann grundsätzlich für keinerlei Regresszahlungen und Schäden verantwortlich gemacht werden.

§ 21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

21.1 Erfüllungsort ist Solingen (NRW); es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist ebenfalls Solingen, Deutschland. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Unternehmenssitz des AG im Ausland befindet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 22. Schlussbestimmungen

22.1 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

22.2 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger des AG gebunden.

22.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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