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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeglicher Zusammenarbeit und Rechtsgeschäfte mit AWEOS. Der jeweilige Auftraggeber wird in diesen AGB als „Kunde“ bezeichnet. Abweichende Bedingungen des Kunden, die AWEOS nicht ausdrücklich und in Schriftform anerkennt, sind unverbindlich, auch ohne den ausdrücklichen Widerspruch von AWEOS.

§1 Definitionen

Suchmaschinenoptimierung, abgekürzt durch den englischen Begriff „SEO“ (Search Engine Optimization) bezeichnet Dienstleistungen von AWEOS, die das Ziel haben, die Auffindbarkeit der Website des Kunden innerhalb der organischen Suchergebnisse von Online-Suchmaschinen, vor allem bei Google zu verbessern. Die Funktionsweise von SEO und die Leistungen, die AWEOS zur Optimierung einsetzt werden in dem offiziellen Google Online-Dokument „Einführung in Suchmaschinenoptimierung“ (http:/static.googleusercontent.com/media/www.google.de/de/de/webmasters/docs/einfuehrung-in-suchmaschinenoptimierung.pdf) vorgestellt. Manipulative Optimierungsmaßnahmen („Black-Hat-SEO“) werden von AWEOS nicht angewandt.

§2 Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden gültig. Angebote, die dem Kunden
vorliegen sind, maximal 90 Tage, ab dem Angebotsdatum, gültig.

§3 Leistungsgegenstand

Das mit dem Kunden abgestimmte Angebot beziehungsweise die Rechnung bestimmt vorrangig den Umfang der Leistungen und die Vertragspflichten
von AWEOS. Ebenfalls beachtet werden die aufbewahrten Konversationsprotokolle. Wenn nicht anders vereinbart, sind bei Leistungen mit Mitwirkungspflicht des Kunden zum Festpreis 2 (zwei) Korrekturschleifen im Festpreis enthalten; darüber hinaus gehende Tätigkeiten werden nach den vereinbarten Zeitsätzen vergütet.

§4 Vertragsschluss

Verträge zwischen den beiden Parteien kommen nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln zu Stande, indem der Kunde AWEOS schriftlich mit der Durchführung von Leistungen beauftragt und AWEOS dem Auftragsangebot entweder nicht innerhalb von 7 Werktagen widerspricht oder alternativ mit der
Erbringung der beauftragten Leistungen beginnt und den Kunden über den Leistungsbeginn informiert.

§5 Kosten / Zahlungsvereinbarung

Die für den Kunden anfallenden Kosten sind in der jeweiligen Rechnung sowie falls erstellt im Angebot ausgeschildert. Mit der Annahme des Auftrages erklärt
sich der Kunde, mit den in der Rechnung geäußerten Zahlungsforderungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AWEOS einverstanden. AWEOS ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungen Abschlagszahlungen für die erbrachten, vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen.

§6 Mitarbeiter

Die Mitarbeiter, welche zur Durchführung der Dienstleistung eingesetzt werden, werden von AWEOS ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter. Der Kunde hat gegenüber den von AWEOS eingesetzten Mitarbeitern kein Weisungsrecht.

§7 Abnahme von Leistungen, Prüfung von Mängeln

Der Kunde ist dazu verpflichtet, Leistungen, die AWEOS diesem zur Abnahme übergibt, auf Mängel zu überprüfen. Diese Mängel beziehungsweise Beanstandungen muss der Kunde der Werbeagentur AWEOS schriftlich, zusammen mit einer Beschreibung zur Reproduktion der Mängel, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen mitteilen. Leistungen gelten als abgenommen, wenn innerhalb der in Satz 1 genannten Frist keine Mängel gerügt wurden oder diese insgesamt mindestens 14 (vierzehn) Tage lang produktiv genutzt wurden (z. B. durch die Veröffentlichung einer Website). Sollte sich bei der Lokalisierung von Mängeln herausstellen, dass
tatsächlich kein Mangel bestand, wird die Tätigkeit von AWEOS im Rahmen der Mangelbehandlung nach den üblichen Sätzen (vgl. §9 Abs. 2) vergütet.

§8 Mitwirkungspflichten

(1) Soweit es für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, wird der Kunde AWEOS alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Gegenstände unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung stellen und in seiner Betriebssphäre alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen schaffen. (2) Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt in Abhängigkeit von der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen von mehr als 30 Tagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung durch AWEOS und /oder Mehraufwand, behält sich AWEOS das Recht vor, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Eine Wiederaufnahme des Vertrages ist auch nach der Kündigung jederzeit möglich, wenn sich die Vertragsparteien auf eine dem Mehraufwand seitens AWEOS angepasste Vergütung geeinigt haben.

§9 Vergütung

(1) Die Tätigkeiten von AWEOS werden, sofern nicht anders (beispielsweise vertraglich) vereinbart, zu einem Stundensatz von 100,00 EUR netto vergütet. (2) Je nach Auftragsart rechnet AWEOS einmalig oder periodisch zum bzw. zu den angegebenen Zeitpunkten ab. Rechnungsbeträge werden je nach Vereinbarung entweder per Lastschrift von einem vom Kunden genannten Bankkonto eingezogen oder sind vom Kunden pünktlich zum Fälligkeitsdatum auf der Rechnung ohne Abzug zu
leisten. (3) Bei Laufzeitverträgen und bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen wird die gesamte für einen Abrechnungszeitraum vereinbarte Summe sofort
fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung 15 (fünfzehn) Tage im Verzug ist. (4) Sofern ein Kunde die Mitwirkung (z. B. nach §8), welche zur Erbringung der Leistung durch AWEOS erforderlich ist, für eine Zeit von mindestens 30 (dreißig) Tagen schuldhaft unterlässt, wird die gesamte Vergütung fällig.
(5) Wenn und soweit eine Vergütung im Voraus geschuldet ist (z.B. bei Laufzeitverträgen) ist AWEOS vor der Zahlung der fälligen Summe nicht zur Erbringung der Leistung verpflichtet. (6) Wenn und soweit AWEOS für die Erbringung der Leistung vereinbarungsgemäß Leistungen von Drittanbietern verwendet (zum Beispiel der
Einkauf von Bildlizenzen, Hosting oder Werbekosten), darf diese Leistungen dem Kunden im Voraus, auch außerhalb üblicher Abrechnungszyklen, in Rechnung gestellt werden.

§10 Betriebsstörungen

AWEOS wird bei Betriebsstörungen, soweit sie nicht vorhersehbar waren, sowie Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Dienstleistung befreit. Wird hierdurch die Erbringung der Dienstleistung um mehr als zwei Monate verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Dienstleistungen zu kündigen.

§11 Gewährleistung

Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt 12 (zwölf) Monate ab Übergabe der Leistung beziehungsweise des Ergebnisses.

§12 Haftungsbegrenzung

(1) Eine Haftung für Schäden, welche durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die AWEOS unabhängig von einem fahrlässigen Verhalten zu vertreten hat oder um Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet AWEOS bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. (2) AWEOS übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gelieferten Inhalte. Der Kunde versichert, dass für jegliches zur Verfügung gestelltes Material, die notwendigen Urheberrechte und Lizenzen vorhanden sind. (3) AWEOS haftet nur dann für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherheitskopien von sämtlichen Daten, die AWEOS zur Erbringung der Werksleistung zur Verfügung gestellt werden, anzufertigen und zu verwahren. AWEOS ist nicht dazu verpflichtet, übermittelte Daten, die für die Erbringung der Werksleistung nicht erforderlich sind, aufzubewahren.

§13 Nennung des Kunden als Referenz

Die folgenden Details des Kunden bzw. der Tätigkeit für den Kunden dürfen von AWEOS zu Referenz- und Werbezwecken auf Ihrer Website, in Präsentationen und Werbematerial aller Art und unabhängig vom Medium (inklusive Messeauftritte) verwendet werden: Firma, Logo(s) und sonstige Kennzeichen (z.B. Marken), soweit sie mit der Leistung von AWEOS für denKunden im Zusammenhang stehen, sowie eine grobe Beschreibung der erbrachten Leistungen.

§14 Leistung: Suchmaschinenoptimierung (SEO)

(1) Der Kunde ist sich bewusst und damit einverstanden, dass: a) AWEOS für SEO-Dienstleistungen mangels Kontrolle der von Dritten betriebenen Suchmaschinen weder garantieren kann, dass ein bestimmtes Ranking unter den Suchergebnissen in Online-Suchmaschinen erreicht wird, noch dass ein anderer vom Kunden angestrebter Erfolg erzielt wird; und b) die von AWEOS für SEO-Dienstleistungen berechnete Vergütung eine auf Dauer angelegte Pauschale ist, dass AWEOS deshalb die vereinbarten Dienste nach eigenem Ermessen zeitlich plant und erbringt und der Kunde weder die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung in einem bestimmten Zeitraum erwarten noch einen konkreten Tätigkeitsbericht fordern kann. (2) Der Kunde hat AWEOS vor Beginn der SEO-Leistungserbringung über alle seine bisherigen SEO-Aktivitäten umfassend zu informieren, dies beinhaltet auch die eventuelle Entfernung von Webseiten aus einem oder mehreren Suchmaschinenindizes (Blacklisting). Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt einen Grund zur außerordentlichen Kündigung des entsprechenden Auftragsverhältnisses dar. (3) Wenn AWEOS mit Arbeiten an Webseiten des Kunden beauftragt ist, muss der Kunde AWEOS spätestens 2 (zwei) Wochen vor der Durchführung von technischen oder grafischen Änderungen durch Dritte an diesen Webseiten über die anstehenden Änderungen informieren.

§15 Leistung: Google Ads

(1) AWEOS berät und unterstützt den Kunden bei der Erstellung und Pflege der von ihm gewünschten AdWords-Kampagnen. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Positionierung von Anzeigen vom jeweils aktuellen Anzeigenmarkt abhängig ist und AWEOS mangels Einfluss hierauf weder eine bestimmte Positionierung noch eine bestimmte Zahl von Klicks auf die Anzeige(n) des Kunden garantieren kann. (2) Zur Erbringung von Leistungen für Google AdWords-Kampagnen bedient sich AWEOS des Werbenetzwerkes „Google Ads“ der Google Inc. Mit Sitz in Mountain View, Kalifornien, USA. (3) Wenn AWEOS durch den Kunden mit Dienstleistungen mit Bezug zu Google Ads beauftragt wurde, muss dieser AWEOS spätestens 14 (vierzehn) Tage vor Durchführung jeder Änderung der Linkstruktur seiner Website, auf die eine Google Ads-Kampagne verweist, über die jeweilige Änderung zu informieren. Er ist sich darüber bewusst und stellt AWEOS von jeder Haftung für Schäden frei, die durch von ihm selbst verursachte defekte Links verursacht werden.

§16 Datenschutz

Wenn AWEOS personenbezogene Daten durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden, wird AWEOS diese nach den gesetzlichen Vorschriften schützen. Der Kunde muss AWEOS darauf hinweisen, wenn personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass hierdurch eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorliegen kann, die zu regeln er gesetzlich verpflichtet ist.

§17 Haftung des Kunden nach Telemediengesetz

Dem Kunden ist bewusst, dass er nach § 7 Telemediengesetz (TMG) inhaltlich Verantwortlicher für alle von AWEOS in seinem Auftrag erstellten, gepflegten oder in sonstiger Weise verwalteten Online-Präsenzen ist, z.B. seiner Websites, Social Media-Seiten, Online-Shops und Google Places- oder Google AdWords-Inhalte. Er haftet dementsprechend z. B. nach Urheber-, Telemedien-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrecht. AWEOS schlägt im Rahmen des jeweiligen Auftrages Maßnahmen ausschließlich vor, erbringt aber zu keiner Zeit Rechtsberatung. Die Verantwortlichkeit für die Rechtskonformität der von ihm verwendeten Inhalte und Leistungen liegt bei dem Kunden.

§18 Weiteres

(1) Sämtliche die Geschäftsbeziehung zwischen AWEOS und dem Kunden betreffenden Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen, Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, aber zum Beispiel auch Mahnungen und Mängelrügen erfordern Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder auf Papier). (2) Die von AWEOS angegebenen Preise verstehen sich stets, sofern nicht anders beschrieben, als Nettopreise zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§19 Salvatorische Klausel / Anwendbares Recht

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. (2) Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und AWEOS der Sitz von AWEOS. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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