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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Barrierefreiheit im digitalen Raum ist längst kein „Nice-to-have“ mehr, sie wird zur Pflicht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um. Unternehmen müssen digitale Produkte und Dienstleistungen bis 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten. Doch was bedeutet das konkret? Und wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Inhalt:


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    Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

    Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites, Apps und elektronischen Dienste barrierefrei nutzbar sind, wenn sie digitale Angebote bereitstellen,

    Betroffene Bereiche sind unter anderem:

    ✅ E-Commerce (Online-Shops müssen barrierefrei sein)
    ✅ Banken & Finanzdienstleistungen (Online-Banking & Geldautomaten)
    ✅ Telekommunikation (Websites und Apps von Mobilfunk- und Internetanbietern)
    ✅ E-Books und Lesesoftware
    ✅ Öffentliche Verkehrsmittel (Fahrkartenautomaten, Buchungssysteme)

    Wer ist vom neuen Gesetz betroffen?

    Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) bereitstellen. Die Regelungen betreffen insbesondere:

    • Produkte: Hersteller, Händler und Importeure von digitalen Produkten müssen Barrierefreiheit sicherstellen. Es gibt keine Ausnahme für Kleinstunternehmen.
    • Dienstleistungen: Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten, sind betroffen. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind hier ausgenommen.

    Unternehmen, die Websites, Apps oder digitale Produkte für Kunden bereitstellen, sollten überprüfen, ob sie den neuen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.

    Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?

    Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit basieren auf § 3 BFSG i.V.m. den technischen Anforderungen der BFSG-Produktverordnung. Orientierung bietet der internationale Standard WCAG 2.1, Level AA:

    ✔ Texte verständlich formulieren (keine komplizierten Fachbegriffe oder überladene Texte)
    ✔ Farben und Kontraste gut lesbar gestalten (kein Hellgrau auf Weiß!)
    ✔ Websites und Apps müssen per Tastatur und Screenreader bedienbar sein
    ✔ Bilder brauchen Alternativtexte
    ✔ Videos benötigen Untertitel oder Audiodeskription
    ✔ Formulare müssen klar strukturiert und ohne Maus nutzbar sein

    Welche Strafen drohen bei Verstoßen gegen das BFSG?

    Das BFSG sieht bei Nichteinhaltung empfindliche Strafen vor:

    • Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden (§ 34 BFSG).
    • Die Marktüberwachungsbehörden sind für die Durchsetzung zuständig. Unternehmen müssen auf Verstöße hingewiesen werden und Abhilfe schaffen, bevor Sanktionen erfolgen.
    • Verbraucher können Meldungen bei den Marktüberwachungsbehörden einreichen, jedoch nicht direkt klagen.
    • Neben finanziellen Folgen besteht das Risiko eines Imageschadens. Eine nicht barrierefreie Website kann schnell für negative PR sorgen.

    Wie sollten Unternehmen auf das neue Gesetz vorbereiten?

    Bis zum 28. Juni 2025 bleibt nicht mehr viel Zeit. Unternehmen sollten daher frühzeitig handeln:

    📌 Bestandsaufnahme: Welche digitalen Angebote sind betroffen?
    📌 WCAG-Check:  Erfüllen Website & App bereits die Standards?
    📌 Barrierefreie Webentwicklung: Anpassungen in Design & Code vornehmen
    📌 Nutzer mit Einschränkungen einbeziehen: Feedback von Betroffenen einholen
    📌 Schulung der Teams: Entwickler, Designer und Content-Manager sensibilisieren

    Fazit: Barrierefreiheit ist Pflicht und Chance!

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt neue Verpflichtungen, aber auch Chancen:

    ✅ Bessere Nutzererfahrung für alle
    ✅ Höhere Reichweite & bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen (SEO)
    ✅ Mehr Kundenbindung durch inklusives Design

    Unternehmen profitieren langfristig, wenn Sie Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als Chance begreifen und Sie machen das Internet für alle zugänglicher. Also, lieber jetzt handeln als später zahlen!

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    *Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts.

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